Seit 2008 ist er bei der Vermietung und beim Verkauf
von Immobilien Pflicht. Doch in der Praxis führt der Energieausweis
immer noch ein Schattendasein. Das soll sich jetzt ändern. Worauf
Hausbesitzer achten müssen, um ein saftiges Bußgeld zu vermeiden.
Seit 2008 begleitet uns
der Energieausweis. Wer eine Wohnung oder ein Haus mietet oder kauft,
muss das Stück Papier spätestens bei Vertragsschluss ausgehändigt
bekommen. Es soll eine grobe Orientierung zum Energieverbrauch bei
Bestandsimmobilien liefern, woraus sich wiederum Hinweise auf einen
möglichen Modernisierungsbedarf ableiten lassen. „Die meisten
Verbraucher können damit gar nichts anfangen“, weiß Gerold Happ,
Geschäftsführer beim Eigentümerverband Haus und Grund. „Der Ausweis gilt
für das gesamte Gebäude, so dass man keine Rückschlüsse auf den
Energieverbrauch einer einzelnen Wohnung ziehen kann. Den bekommt man
lediglich über die Nebenkosten“, sagt der Jurist.
Den meisten Bürgern ist der Energiepass daher völlig egal, sie nehmen ihn einfach mit in ihre Unterlagen auf. Künftig sollten Verkäufer und Vermieter aber sorgsam auf den Zettel achtgeben, denn die deutsche Energieeinsparverordnung wird noch in diesem Jahr dem EU-Recht angeglichen. Ab dann gilt: Der Energieausweis muss unaufgefordert bei jeder Besichtigung einer Wohnung oder eines Hauses vorgezeigt werden. Am Besten legt man ihn einfach für die Interessenten sichtbar aus. Außerdem sollen künftig die wichtigsten Angaben zum Energieverbrauch bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 15 000 Euro rechnen.
so der Immobilienrechtler.
Den meisten Bürgern ist der Energiepass daher völlig egal, sie nehmen ihn einfach mit in ihre Unterlagen auf. Künftig sollten Verkäufer und Vermieter aber sorgsam auf den Zettel achtgeben, denn die deutsche Energieeinsparverordnung wird noch in diesem Jahr dem EU-Recht angeglichen. Ab dann gilt: Der Energieausweis muss unaufgefordert bei jeder Besichtigung einer Wohnung oder eines Hauses vorgezeigt werden. Am Besten legt man ihn einfach für die Interessenten sichtbar aus. Außerdem sollen künftig die wichtigsten Angaben zum Energieverbrauch bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 15 000 Euro rechnen.
Der Energiebedarf ist oft je nach Bewohner anders
„Die Wohnungsanzeigen suggerieren damit eine Genauigkeit. In Wahrheit kann der Eigentümer aber keine Garantie abgeben, wie viel Energie jemand wirklich verbraucht“, kritisiert Happ. Der eine mag es lieber warm und heizt die Räume auf 22 Grad hoch, ein anderer ist bereits mit 20 Grad zufrieden. Klar, dass der Verbrauch dieser zwei Bewohner völlig unterschiedlich ausfällt. Haus und Grund bemängelt die neue Verordnung daher als nicht zielführend. „Sie bringt lediglich einen höheren Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten für diejenigen mit sich, die Anzeigen schalten,“so der Immobilienrechtler.
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